Familienrecht Frankenberg
 
 
 

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Willkommen auf familienrecht-frankenberg.de

Sie erreichen unsere Rechtsanwaltskanzlei für Familienrecht und Betreuungsrecht unter der Telefonnummer:

06451 - 230 989-0

Unsere Adresse ist

Siegener Straße 7
35066 Frankenberg

Foto RA Klaus Klimaschka b

Klaus Klimaschka

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Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Persönliche Daten :

geb. 29.10.1963

zugelassen seit 22.09.1993

Tätigkeitschwerpunkte :

meine zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei hat ihre Tätigkeitsschwerpunkte im Familienrecht, der Unfallschadenregulierung sowie in Betreuungen, Nachlass- und Verfahrenspflegschaften und Zwangsverwaltung

Zuständige Rechtsanwaltskammer:

Kassel

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Regina Ingenbleek

Email

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin

Persönliche Daten :

geb. 05.01.1963

zugelassen seit 22.09.1993

Tätigkeitschwerpunkte :

Meine Kanzlei ist ausgerichtet mit dem Schwerpunkt sämtlicher Bereiche des Familienrechts, sowie der Opferschutzvertretung im Rahmen des Strafrechts.

Frau Rechtsanwältin Ingenbleek, Fachanwältin für Familienrecht hat aufgrund einer zweijährigen nebenberuflichen Ausbildung bei dem durch das BAFM (Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediations e. V.) anerkannten Ausbildungsinstitut Ikom Frankfurt durch die Rechtsanwaltskammer Kassel eine Anerkennung zur Führung der Bezeichnung Mediatorin seit dem 27.10.2010 erlangt.

Mitgliedschaften:

Mitglied des Opferschutzvereins Weisser Ring

Mitglied im Deutschen Anwaltverein

Mitglied im Marburger Anwaltverein.

Zuständige Rechtsanwaltskammer:

Kassel

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Das Familienrecht

Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft), das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen, wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtliche Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis sind Bestimmungen enthalten.
Weiterhin enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption.

Bei Streitigkeiten beziehungsweise Unstimmigkeiten in Bezug auf die Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft und anderer Familiensachen entscheiden das Familiengericht bzw. das Vormundschaftsgericht.

Das materielle Familienrecht ist in Deutschland im wesentlichen im gleichnamigen vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (§§ 1297 - 1921) enthalten. Das Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft ist im Lebenspartnerschaftsgesetz geregelt. Für gerichtliche Verfahren sind in der Zivilprozessordnung ZPO und im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) spezielle Vorschriften enthalten.

Das Betreuungsrecht

Das von hohen idealen durchdrungene Betreuungsrecht ist von vier Grundsätzen getragen;

man spricht von den Prinzipien der Erforderlichkeit, der Selbstbestimmung, der persönlichen Betreuung und des Ehrenamtes.

Das Prinzip der Erforderlichkeit trägt das gesamte Betreuungsrecht. Eine Betreuung darf nur und insoweit angeordnet werden, wie der Betroffene seine rechtlichen Angelegenheiten selbst nicht mehr verantwortlich regeln kann.

Dabei ist das Betreuungsrecht darauf gerichtet, die Selbstbestimmung und die Selbständigkeit des Betroffenen soweit als möglich zu erhalten und seine eigenen Kompetenzen nicht zu beschneiden.

Ein besonderes Anliegen war dem Gesetzgeber die persönliche Betreuung. Danach ist es Aufgabe der Betreuer, die rechtliche Besorgung der Angelegenheiten so zu gestalten, dass die Wünsche und Vorstellungen des Betroffenen einfließen. Dass setzt eine entsprechende Verständigung und, soweit dies möglich ist, Absprache mit dem Betroffenen voraus.

Die Ausübung einer Betreuung ist ein Ehrenamt. Ein Berufsbetreuer soll nur bestellt werden, wenn keine andere geeignete Person zur Verfügung steht, die zur ehrenamtlichen Führung der Betreuung bereit ist. Durch die Bestellung eines Betreuers soll der Betroffen so gestellt werden, als wenn er seine Angelegenheiten selbst organisieren könnte. Deshalb ist eine Betreuung ausgeschlossen, wenn auch ein gesunder Mensch sich der Hilfe eines Rechtsanwaltes, eines Steuerberaters oder Anlageberaters bedienen würde, um ein bestimmtes Problem zu lösen. Diesen Grundsatz des Ehrenamtes gemäß werden ca. 70% aller Betreuung ehrenamtlich geführt.

Was ist Mediation?

Mediation ist ein Verfahren, um Konflikte selbstverantwortlich mit Hilfe eines neutralen Dritten, des Mediators oder der Mediatorin, zu regeln. Sie selbst bestimmen, über welche Themen Sie sprechen möchten und welche Probleme Sie für die Zukunft regeln wollen.

Wer kann zu einer Mediation gehen?

All diejenigen, die Auseinandersetzung mit einem Konfliktpartner selbst regeln möchten, sind willkommen, unabhängig von ihren Lebensverhältnissen oder ihrer Generationszugehörigkeit.

Wie lange dauert eine Mediation?

Die einzelne Sitzung dauert in der Regel eine oder 1 ½ Stunden. Wie viele Sitzungen notwendig sind, um zu einer als fair zu empfundenen Regelung zu kommen, hängt von Ihnen ab. Selten wird die Anzahl von drei bis acht Sitzungen überschritten.

Mediation ist keine Rechtsberatung


Den beteiligten Konfliktpartner wird geraten, sich im jeden Fall juristisch zu informieren. Die Mediatorin ist kein Schiedsrichter. Sie entscheidet nicht und gibt auch keine juristischen Ratschläge.

Die Mediation will ermutigen


Die Mediation will die Betroffenen auch in schwierigen Situationen zu eigenen Entscheidungen befähigen und sie ermutigen, selbst zu eigenen Lösungen zu finden.

Ziel der Mediation

Ziel der Meditaion ist eine tragfähige Grundlage zu schaffen, für den künftigen Umgang miteinander, für die gemeinschaftliche Verantwortung in der Gestaltung der gemeinsam gefundenen Regelungen.

Sollten Sie an einem Mediationsinformationsgespräch interessiert sein, vereinbaren Sie, gemeinsam mit Ihrem Konfliktpartner/Konfliktpartnerin gerne einen Termin zu einem Erstberatungsgespräch unter der Telefonnummer: 06451/2309890.

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